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EEG Novelle 2021 – Was bedeutet die Reform für die Zukunft erneuerbarer Energien?

EEG Novelle 2021 – Was bedeutet die Reform für die Zukunft erneuerbarer Energien?

Wir wollen die Energieversorgung der Zukunft gemeinsam mit Ihnen aktiv mitgestalten und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Ausbau von Erneuerbare Energien sowie E-Mobilität und Energieeffizienz sind die Themen der Zukunft und essenziell, um die von der deutschen Bundesregierung gesetzten Ziele zu realisieren. Das Erneuerbare- Energie- Gesetzt (EEG) stellt die Basis für diesen Ausbau dar.

Was die EEG Novelle 2021 beinhaltet und für die Zukunft der erneuerbaren Energien bedeutet haben wir Ihnen im folgenden zusammengefasst:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Steuerungselement für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Es wurde im Jahr 2000 von der damals rot-grünen Regierung auf den Weg gebracht. Das Gesetz sieht feste Vergütungen für Ökostrom-Produzenten vor, die unabhängig vom aktuellen Marktpreis gezahlt werden. Finanziert werden diese Vergütungen von allen Bürgern über die EEG-Umlage. Während die Umlage im Jahr 2000 noch bei 0,19 Cent pro Kilowattstunde lag, sind es im Jahr 2020 schon 6,76 Cent. Eigentlich wäre die EEG-Umlage durch die Corona-Pandemie, im kommenden Jahr stark angestiegen. Die Bundesregierung hat den Beitrag für Verbraucher jedoch auf 6,5 Cent gedeckelt. Möglich ist dies nur durch milliardenschwere Bundeszuschüsse.

Was soll sich ändern?
Im September 2020 hat das Kabinett die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingebrachte Novelle des EEG verabschiedet.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Die EEG-Novelle 2021 setzt ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energie. Wir formulieren in der Novelle erstmals gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom. Zugleich legen wir die notwendigen Schritte fest, um das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Wir schreiben hierzu klar und transparent die Ausschreibungsmengen für die einzelnen Erneuerbaren Energien fest und gehen hierbei an den oberen Rand der im Klimaschutzplan 2030 vorgesehenen Spannbreite – bei Photovoltaik sogar darüber hinaus. Daneben erhöhen wir die Akzeptanz für den Erneuerbaren-Ausbau und ermöglichen eine finanzielle Beteiligung der Kommunen beim Ausbau von Wind an Land. Und last, but not least achten wir auf die dringend erforderliche Synchronisation zwischen Erneuerbaren- und Netzausbau.“

Der Gesetzesentwurf definiert klare Mengenziele für den Ausbau von Wind- und Solarkraft. Die installierte Leistung von Windenergie an Land soll im Jahr 2030 bei 71 Gigawatt liegen. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 lag die installierte Leistung bei 54 Gigawatt. Für Photovoltaik soll sich die Leistung von heute 52 Gigawatt, auf 100 Gigawatt in 2030 erhöhen.

Außerdem sollen vor allem in Windärmeren Regionen in Süddeutschland neue Windkraftanlagen entstehen. Um die Akzeptanz für den Ausbau von Windenergieanlagen zu steigern, sollen Kommunen zukünftig an den Erträgen von Windenergieanlagen auf ihrem Gebiet beteiligt werden. Vorgesehen sind bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Verpflichtend ist diese Schenkung vom Anlagenbetreiber an die Kommune jedoch nicht.

Gesetzesentwurf sorgt für Diskussionen
Nicht nur Fachleute kritisierten den Entwurf, auch der Koalitionspartner SPD forderte zahlreiche Änderungen. Für sie geht der Entwurf nicht weit genug, weshalb sie den noch umfangreicheren Ausbau der Erneuerbaren, bis hin zu schnellerer Umsetzung von Projekten fordern. Langfristig solle die EEG-Umlage abgeschafft und eine Finanzierung stattdessen über die Einnahmen aus dem Bundesemissionshandel, die Stromsteuer und den Abbau von klimaschädlichen Subventionen erfolgen.

Einen schnelleren Ausbau fordern auch Fachleute aus der Energiebranche, sowie Umwelt- und Wirtschaftsverbände. Die Bundesregierung schätze die Entwicklung des Stromverbrauches falsch ein. Mit den aktuellen Ausbauzielen könne eine Ökostromlücke entstehen, sodass die Kohlekraftwerke nicht wie vereinbart vom Netz genommen werden könnten. Außerdem müsse der Weiterbetrieb von Solar- und Windanlagen gesichert werden. Zum 1. Januar 2021 fallen erstmals Anlagen aus der 20-jährigen Förderdauer des EEG. Ohne die Förderung wird jedoch befürchtet, dass der wirtschaftliche Betrieb der Anlagen nicht mehr möglich ist, was zum Rückbau von Erneuerbaren Energien Anlagen führen könnte. Die Bundesländer fordern deshalb eine „Post-EEG-Förderung“ um den Abbau der Kapazitäten zu verhindern. Altmaier hat bezüglich des Problems eine Lösung bis zum Jahresende angekündigt.

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