Inflationsrate 2021: +3,1% gegenüber dem Vorjahr!
Nachhaltig investieren & Geldwertverlust ausgleichen!
Es wird immer wichtiger, sich aktiv mit dem Thema Finanzen auseinander zu setzten.
In der Vergangenheit haben wir uns bereits ausführlich damit beschäftigt, wie Sie mit Ihrer Investitionsentscheidung persönliche Ziele und Wertvorstellungen verfolgen und gleichzeitig einen aktiven Beitrag z.B. zur Energiewende leisten können. Mit Blick auf die 0-Zins Politik – an der die Europäische Zentralbank auch weiterhin festhält – und die immer häufiger von Banken an Anlegerinnen und Anleger weitergegebenen Strafzinsen auf Bankeinlagen, ist es umso wichtiger sich Gedanken darüber zu machen, wie Sie Ihr Geld gewinnbringend investieren können.
Der zunehmende Anstieg der Inflationsrate in den vergangenen Monaten verleiht dieser Thematik nur noch mehr Relevanz, da Sie mit Ihrer Investition mindestens eine Rendite erzielen müssten, die der jahresdurchschnittlichen Inflationsrate entspricht, um einen Wertverlust Ihres Kapitals zu vermeiden.
Inflationsrate 2021: +3,1% gegenüber dem Vorjahr!
Inflation bedeutet Geldwertverlust, aber was genau sagt die Inflationsrate aus?
Die Inflationsrate bezeichnet den allgemeinen Anstieg des Preisniveaus einer Ökonomie über einen bestimmten Zeitraum. Es wird also bewertet, wie sich der Wert des Geldes im Verhältnis zu z.B. Gütern bzw. Produkten im betrachteten Zeitraum verändert.
Die Inflationsrate für 2021 wurde vom Statistischen Bundesamt mit +3,1 % festgehalten. D.h. die Verbraucherpreise haben sich im Jahresdurchschnitt 2021 um 3,1 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Eine höhere Rate wurde zuletzt vor über 30 Jahren, nämlich im Jahr 1991 mit +4,5 % ermittelt. Dies fällt vor allem auf den enormen Anstieg der Rate im zweiten Halbjahr 2021 zurück. Im Dezember lag die Inflationsrate bei +5,3 % im Vergleich zum Dezember 2020.
Als Ursachen für diese hohe Inflationsrate benennt das Statistische Bundesamt unter anderem ein durch die temporären Senkungen der Mehrwertsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 niedriges Preisniveau in diesem Zeitraum sowie den Preisverfall bei Mineralölprodukten. Auch krisenbedingte Lieferengpässe und einen deutlichen Preisanstieg im Großhandel werden mit als Gründe benannt.
Basierend auf dieser Ursachenbegründung gehen Institutionen, wie z.B. die Europäische Zentralbank nicht von einer anhaltenden Steigung der Inflationsrate aus, weshalb auch von einer Erhöhung des Leitzinses abgesehen wurde.
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Hinweis gem. § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser angebotenen Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.