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Projektupdate: Finanzierungsschwelle nicht erreicht – so geht es mit „your tree – your future” weiter!

Projektupdate: Finanzierungsschwelle nicht erreicht – so geht es mit „your tree – your future” weiter!

Neben Erneuerbaren Energien ist der Rohstoff Holz eine beliebte nachhaltige Anlageklasse. Auch hierbei handelt es sich um eine ökologisch sinnvolle Sachwertinvestition, die dem Klimaschutz dient. Besonders viel CO2 absorbiert der Kiri MaXimuS®, der ein wertvolles Edelholz mit vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten liefert und für sein schnelles Wachstum bekannt ist. Mit dem Projekt „your tree – your future“ boten wir Anlegerinnen und Anlegern auf ecozins die Möglichkeit neben Erneuerbare Energien auch in Edelholz zu investieren! 

Das investierte Kapital der Anlegerinnen und Anleger wird beim Crowdinvesting zunächst auf ein Treuhandkonto eingezahlt und erst nach dem Erreichen bestimmter Bedingungen an die Emittentin ausgezahlt. Die Kriterien für die Auszahlung können von Projekt zu Projekt variieren, jedoch ist das Erreichen der so genannten Fundingschwelle oder Finanzierungsschwelle binnen eines Jahres nach der Gestattung des Vermögenanlageninformationsblattes eine feste Bedingung.  

Leider wurde für das Projekt „your tree – your future“ die Finanzierungsschwelle in Höhe von 100.000 Euro nicht innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitraums erreicht, weshalb eine Rückabwicklung des Projektes zum 31.10.2020 veranlasst wurde. Das investierte Kapital der Anlegerinnen und Anleger wurde somit inklusive der bis zum Rückabwicklungsdatum angefallenen Verzinsung zurückgezahlt. 

Die good taste! – green investments GmbH bedankt sich bei allen Anlegerinnen und Anlegern für ihre Unterstützung.  

Was ist die Finanzierungsschwelle?
Bei der Finanzierungsschwelle handelt es sich um ein vorab festgelegtes Volumen, das im Rahmen des Crowdinvestings innerhalb der Investitionsphase eingesammelt werden muss, damit die dem Investitionsangebot entsprechende Wirtschaftlichkeit gewährleistet ist. Die Finanzierungsschwelle ist damit ein wichtiger Meilenstein für den erfolgreichen Projektstart und ein Kriterium für die Auszahlung des auf dem Treuhandkonto verwalteten Kapitals an die Emittentin. 

In welchen Fällen wird das Crowdinvesting rückabgewickelt?
Auf ecozins finden Sie eine Auswahl an Projekten, welche jeweils unterschiedlich konzipiert sind. Daher sind auch die Bedingungen für eine Rückabwicklung von Projekt zu Projekt individuell. Projektübergreifend ist es jedoch so, dass die Kapitalanlage rückabgewickelt wird, wenn die Finanzierungsschwelle für das jeweilige Projekt nicht erreicht wird. Darüber hinaus gibt es in Einzelfällen weitere Bedingungen, die eine Rückabwicklung je nach Projekt verursachen könnten. Dazu gehört z.B. der Fall, dass eine Projektgenehmigung/Baugenehmigung etc. nicht ausgesprochen wird. Die jeweiligen Bedingungen werden für jedes Projekt vordefiniert. Infos zu den Bedingungen finden Sie immer detailliert auf der zugehörigen Projektseite.

Was passiert im Falle einer Rückabwicklung?
Bei der Rückabwicklung einer Kapitalanlage werden die Anlegerinnen und Anleger zunächst darüber informiert, dass bzw. weshalb eine Rückabwicklung eingeleitet wird. Danach werden die Rückzahlungen der Investitionsbeträge vom Treuhandkonto auf die Girokonten der Anlegerinnen und Anleger veranlasst und gleichzeitig die Zinszahlungen vorbereitet. Nach Erhalt der angefallenen Zinsen werden die Zinsbescheinigungen im ecozins-Kundenkonto zur Verfügung gestellt und die Rückabwicklung ist erfolgreich abgeschlossen. Selbstverständlich haben die Anlegerinnen und Anleger die Möglichkeit ihr zurückerhaltenes Kapital in ein alternatives Projekt auf ecozins zu investieren.

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